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Sicher unterwegs mit Anhänger – Darauf sollten Sie achten

Alles über Anhänger und Zubehör

Sicher unterwegs mit Anhänger – Darauf sollten Sie achten

Kør sikkert med trailer

Anhänger fahren mit Klasse B – aber richtig!

Mit dem Führerschein Klasse B darfst man Anhänger bis 750 kg ziehen. Doch viele vergessen nach der Prüfung schnell, was laut Straßenverkehrsordnung zu beachten ist. Egal ob Möbel, Gartenabfälle oder Maschinen: Die Ladung muss ordnungsgemäß gesichert sein – sonst drohen Bußgelder und Gefahren im Straßenverkehr.

Die geltende Straßenverkehrsordnung in Deutschland sagt im § 22 Abs.1 StVO dazu folgendes:

„(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Zubehör für sichere Ladung:

Zur Ladungssicherung kommen meist Anhängernetze, Planen und Zurrgurte zum Einsatz – befestigt mit Zurrösen, Ratschen oder Gitterwänden. Klicken Sie hier um weiteres Zubehör für die Ladungssicherung zu entdecken.

Ladung richtig sichern – Stabilität und Sicherheit

Eine bewährte Faustregel für die Beladung von Anhängern lautet: Schwere Gegenstände gehören nach unten und möglichst nahe an die Achse. So bleibt der Schwerpunkt niedrig und die Fahrstabilität erhalten.

Vor jeder Fahrt sollte die Ladung sorgfältig gesichert werden – je nach Transportgut kommen unterschiedliche Methoden zum Einsatz:

  • Kraftschluss: Niederzurren mit Zurrgurten und Antirutschmatten
  • Formschluss: Lückenlose Beladung über die Bordwände (allein nicht zulässig!)
  • Direkt- oder Diagonalzurrung: Für punktuelle Sicherung schwerer oder sperriger Güter

Wichtig: Auch wenn die Ladung scheinbar „passt“, reicht der Formschluss allein meist nicht aus. Hersteller schreiben in der Regel zusätzliche Zurrmittel vor, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

Klicken Sie hier um sich umfangreich zum Thema Ladungssicherung auf Pkw-Anhängern zu informieren (es öffnet sich ein neues Fenster).

Das sollten Sie zur Anhänger-Beleuchtung wissen:

Für Ihren Anhänger gibt es einige gesetzliche Vorschriften, was die Beleuchtung angeht, damit Sie im Dunkeln optimal wahrgenommen werden können und somit sicherer unterwegs sind.

Rückleuchten, Bremsleuchten, Blinker

Gem. § 53 StVZO ist es u.a. vorgeschrieben, dass ein Anhänger hinten zwei rote, ausreichend helle Schlussleuchten, sowie Bremsleuchten haben muss. Die Bremsleuchten haben jedoch stärker zu leuchten, als die Schlussleuchten. Ferner müssen zwei gelbe Blinker vorhanden sein.

Umrissleuchten – Vorschrift nach Fahrzeugbreite

Umrissleuchten leuchten nach vorne weiß und nach hinten rot. Gem. § 51b StVZO sind Umrissleuchten für Fahrzeuge mit einer Breite ab 1,80m bis 2,10m erlaubt und ab einer Breite von 2,10m verpflichtend. Fahrzeuge mit einer Breite unter 1,80m dürfen keine Umrissleuchten verbaut haben.

Begrenzungsleuchten am Anhänger – was laut StVZO gilt

Begrenzungsleuchten strahlen ausschliesslich nach vorne weiß. Gem. § 51 Abs.2 StVZO sind Begrenzungsleuchten für Anhänger „deren äußerster Punkt des Fahrzeugumrisses mehr als 400 mm über den äußersten Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten des Zugfahrzeugs hinausragt“ mit zwei weißen, ständig leuchtenden, nicht blendenden Begrenzungsleuchten auszustatten. Ferner dürfen „andere Anhänger (…) an der Vorderseite mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein.“ Zudem dürfen an allen Anhängern „an der Vorderseite zwei nicht dreieckige weiße Rückstrahler angebracht sein.“

Nummerschildbeleuchtung – gesetzlich vorgeschrieben

Damit das amtliche Kennzeichen auch bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen aus mindestens 20 Metern Entfernung gut lesbar ist, schreibt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor, dass Fahrzeuge und Anhänger mit mindestens einer funktionierenden Kennzeichenbeleuchtung ausgestattet sein müssen. Diese Beleuchtung muss:

  • weißes, nicht blendendes Licht abgeben,
  • das Nummernschild gleichmäßig und vollständig ausleuchten,
  • und zusammen mit den Schlussleuchten eingeschaltet werden können.

Rückstrahler am Anhänger – Sicherheit durch Sichtbarkeit

Rückstrahler – oft bekannt als „Katzenaugen“ oder vom Fahrrad – sind passive Sicherheitskomponenten, die einfallendes Licht reflektieren, ohne selbst zu leuchten. Ihr großer Vorteil: Sie benötigen keine Stromquelle und funktionieren zuverlässig bei Dunkelheit, sobald sie von Scheinwerfern angestrahlt werden. Gerade bei Anhängern und Fahrzeugen sind sie ein unverzichtbares Element für die Sichtbarkeit im Straßenverkehr.

Wenn Sie mit Ihrem Anhänger im Straßenverkehr unterwegs sind, muss auf jeder Seite mindestens ein gelber Rückstrahler in einem Abstand von maximal 3 m angebracht sein. Außerdem müssen Sie an beiden Enden des Anhängers zwei weiße Rückstrahler anbringen, damit die Breite des Anhängers deutlich sichtbar ist.

Zudem gehören zwei dreieckige rote Rückstrahler, deren Seitenlänge mind. 150 mm betragen darf und deren Spitze nach oben zeigen muss, an die Rückseite Ihres Anhängers. Diese zeigen dem nachfolgenden Verkehr, dass Sie mit einem Anhänger fahren. Meist sind diese Rückstrahler bereits in den Rückleuchten enthalten, wie bei beispielsweise den Multipoint III-Rückleuchten , können jedoch auch als Rückstrahler einzeln gekauft werden.

Saubere Beleuchtung für mehr Sicherheit
Nur intakte und saubere Leuchten sowie Reflektoren sorgen dafür, dass der Anhänger bei Dunkelheit gut sichtbar bleibt – und man sicher unterwegs ist.

Bei Nettotrailer.de haben wir ein breites Sortiment an Beleuchtungselementen und Zubehör, passend für alle Anhängermarken: Klicken Sie hier und durchstöbern das Komplettsortiment an Anhängerbeleuchtung.

Das sollten Sie zur Bereifung Ihres Anhängers wissen:

Es ist wichtig, dass die Reifen Ihres Anhängers zu Ihrem Anhänger passen und korrekt montiert sind, da dies einen großen Einfluss auf die Sicherheit Ihrer Fahrt hat.

Für das Höchstalter Ihrer Anhängerbereifung gibt es zwar keine generelle Vorschrift, jedoch eine Empfehlung von einem Maximalalter von 6 Jahren. Dieses Höchstalter von 6 Jahren ist bei Anhängern, die für Tempo 100 zugelassen sind, sogar per Gesetz festgelegt (StVOAusnV 9 § 3). Unabhängig von der zugelassenen Maximalgeschwindigkeit beträgt die Mindestprofiltiefe Ihrer Anhängerbereifung jedoch 1,6 mm.

Reifen: Nicht nur das Profil zählt

Auch scheinbar intakte Reifen können gefährlich sein. Poröse Gummimischungen, feine Risse oder Alterserscheinungen mindern die Haftung – selbst bei ausreichendem Profil. Regelmäßige Sichtkontrollen sind wichtig, denn Schäden zeigen sich oft erst bei genauerem Hinsehen.

Schauen Sie sich das an:

Hier kann Wasser eindringen, wodurch das Rad sehr heiß wird und im schlimmsten Fall platzt.

Auf Nettotrailer.de finden Sie eine grosse Auswahl an Reifen und Kompletträdern für Ihren Anhänger.

Verstöße gegen die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung können im besten Fall „nur“ zu Geldstrafen und „Punkten“ in Flensburg lt. Bußgeldkatalog (es öffnet sich ein externes Fenster) führen. Im schlimmsten Fall sind Verkehrsunfälle mit gesundheitlichen Konsequenzen für Sie oder andere Verkehrsteilnehmern die Folge! Fahren Sie mit Köpfchen und halten Ihren Anhänger verkehrstauglich – mit Ersatzteilen und Zubehör von Nettotrailer.de.